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Rechtsprechung
   BFH, 28.09.1967 - V R 62/67, V R 107/67, V B 23/67, V B 36/67   

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BFH, 28.09.1967 - V R 62/67, V R 107/67, V B 23/67, V B 36/67 (https://dejure.org/1967,627)
BFH, Entscheidung vom 28.09.1967 - V R 62/67, V R 107/67, V B 23/67, V B 36/67 (https://dejure.org/1967,627)
BFH, Entscheidung vom 28. September 1967 - V R 62/67, V R 107/67, V B 23/67, V B 36/67 (https://dejure.org/1967,627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 280
  • NJW 1968, 910
  • BStBl II 1968, 63
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.11.1966 - V R 46/66

    Zulässigkeit einer Revision ohne Vorlegen einer Vollmacht

    Auszug aus BFH, 28.09.1967 - V R 62/67
    Hat das FG die durch einen Bevollmächtigten eingelegte Klage als unzulässig verworfen, weil die Prozeßvollmacht nicht nachgewiesen wurde (vgl. BFH-Beschluß V R 46/66 vom 10. November 1966, BFH 87, 1, BStBl 1967 III S. 5) so ist - abgesehen von den Fällen der Prozeßverschleppungsabsicht und des groben Verschuldens - auf die Resion des Stpfl. das Prozeßurteil aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen, wenn der Stpfl. im Revisionsverfahren die Klage genehmigt oder wenn die Vollmacht des Vertreters für das Verfahren vor dem FG nachgewiesen wird.

    Das Finanzgericht (FG) verwarf unter Bezugnahme auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 10. November 1966 V R 46/66 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 87 S. 1 - BFH 87, 1 -, BStBl 1967 III S. 5) in zwei Urteilen vom gleichen Tage die Klagen gegen die Umsatzsteuerbescheide für 1963 und 1964 sowie gegen die Bescheide über die Gewerbesteuermeßbeträge 1962, 1963 und 1964 als unzulässig.

    Er macht geltend, daß FG habe die Bedeutung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) V R 46/66, a.a.O. verkannt und rügt die Verletzung der richterlichen Aufklärungs- und Unterweisungspflicht.

    Das Finanzgericht (FG) verwarf unter Bezugnahme auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 10. November 1966 V R 46/66 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 87 S. 1 - BFH 87, 1 -, BStBl 1967 III S. 5) in zwei Urteilen vom gleichen Tage die Klagen gegen die Umsatzsteuerbescheide für 1963 und 1964 sowie gegen die Bescheide über die Gewerbesteuermeßbeträge 1962, 1963 und 1964 als unzulässig.

    Er macht geltend, daß FG habe die Bedeutung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) V R 46/66, a.a.O. verkannt und rügt die Verletzung der richterlichen Aufklärungs- und Unterweisungspflicht.

    Das FG hat zwar zutreffend in Anlehnung an die Entscheidung des erkennenden Senats V R 46/66, a.a.O., ausgeführt, daß eine Anfechtungsklage als unzulässig verworfen werden muß, wenn der als Bevollmächtigter Auftretende, der die Klage unterzeichnet hat, trotz Fristsetzung die Vollmacht bis zum Erlaß des die Instanz beendigenden Urteils nicht nachbringt.

  • BVerwG, 04.06.1962 - IV C 38.62

    Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich - Ausführung der

    Auszug aus BFH, 28.09.1967 - V R 62/67
    Diese Vollmacht oder Genehmigung ist nach der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - (Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Bd. 14 S. 209/212 - BVerwGE 14, 209/212 -) übereinstimmenden Auffassung des Senats vom Gericht auch dann zu beachten, wenn sie - wie hier - erst nach Verwerfung der Klage als unzulässig in der Rechtsmittelinstanz nachgewiesen wird.
  • BAG, 18.12.1964 - 5 AZR 109/64

    Vollmachtloser Vertreter - Einstweilige Zulassung - Prozeßführung - Hinausweisung

    Auszug aus BFH, 28.09.1967 - V R 62/67
    Der abweichenden Auffassung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 18. Dezember 1964 5 AZR 109/64 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1965, 1041) kann der Senat nicht beitreten.
  • RG, 05.06.1923 - II 475/22

    Kostenentscheidung; Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 28.09.1967 - V R 62/67
    Der Senat beurteilt dieses Rechtsmittel in Anlehnung an die Entscheidung des Reichsgerichts II 475/22 vom 5. Juni 1923 (Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 107 S 56/58) als Beschwerde nach §§ 128 ff. FGO , da die Kostenentscheidung, die sich gegen einen am Hauptsacheverfahren nicht Beteiligten richtet, Beschlußcharakter hat.
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

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  • LAG Hamburg, 24.02.2005 - 3 TaBV 11/03

    Heilung der Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses zur Einleitung eines

    Solange dagegen ein Prozessurteil in der Berufungsinstanz nicht ergangen ist, ist das Rechtsmittel, das ohne Vollmacht eingelegt worden ist, schwebend unwirksam (BFHE 90, 280, 281), weil das Gericht den vollmachtlosen Vertreter einstweilen zulassen und der Vertretene die bisherige Prozessführung genehmigen und damit wirksam machen kann.
  • BGH, 16.05.1991 - IX ZB 81/90

    Neues tatsächliches Vorbringen zur Rechtswirksamkeit einer Vollmacht -

    Insbesondere kann eine schriftlich erteilte Prozeßvollmacht, die bereits bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz ausgestellt worden war, im Revisionsverfahren berücksichtigt werden mit der Folge, daß das Berufungsurteil aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes BGHZ 91, 111, 115 [BGH 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83]; BFHE 90, 280, 281 f; 102, 442, 444; 106, 257, 258; BSGE 32, 253, 254).
  • OLG Rostock, 30.05.2008 - 1 U 36/08

    Haftung von Organmitgliedern einer Sparkasse; Widerklage: Schadenersatzanspruch

    Solange ein Prozessurteil in der Berufungsinstanz (bzw. zur [Wider-] Klageerhebung in erster Instanz, Anm.: hier) nicht ergangen ist, ist das Rechtsmittel (bzw. die Widerklage, Anm.: hier), das ohne Vollmacht eingelegt worden ist, schwebend unwirksam (s. BFHE 90, 280, 281), weil das Gericht den vollmachtlosen Vertreter einstweilen zulassen und der Vertretene die bisherige Prozessführung genehmigen und damit wirksam machen kann.
  • BFH, 24.11.1971 - I R 116/71

    Klageschrift - Prozeßbevollmächtigter - Unterzeichnung durch Angestellten -

    Der Senat braucht indes im Streitfall nicht zu entscheiden, ob die Vorlage der Vollmacht im Revisionsverfahren die Kraft hat, den Mangel der Vertretungsmacht für das Verfahren vor dem FG zu heilen (vgl. BFH-Urteil V R 62, 107/67, V B 23, 36/67 vom 28. September 1967, BFH 90, 280, BStBl II 1968, 63).

    Denn auch dann, wenn die schriftliche Ausstellung der Vollmachtsurkunde die Vertretungsmacht erst zur Entstehung bringt, schließt dies nicht aus, daß Prozeßhandlungen eines Dritten vom Vertretenen -- ebenso wie nach § 89 Abs. 2 ZPO im Verhältnis zwischen Vertretenem und Vertreter -- auch dem Gericht gegenüber genehmigt werden können (ebenso BFH-Beschluß V R 46/66 vom 10. November 1966, BFH 87, 1, BStBl III 1967, 5; BFH-Urteil V R 62/67, 107/67, V B 23/67, 36/67, a. a. O.).

  • BFH, 18.05.1972 - V R 77/70

    Nachweis der Prozeßvollmacht - Revisionsverfahren - Aufhebung des Prozeßurteils -

    An der im Urteil V R 62, 107/67; V B 23, 36/67 vom 28. September 1967 (BFH 90, 280, BStBl II 1968, 63) vertretenen Auffassung wird nicht mehr festgehalten.

    Der Senat hat bereits mit Urteil V R 62, 107/67; V B 23, 36/67 vom 28. September 1967 (BFH 90, 280, BStBl II 1968, 63) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerwG (Wertpapier-Mitteilungen 1970 S. 1266 und Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Bd. 14 S. 209, 212) grundsätzlich entschieden, daß die Verwerfung einer durch einen Prozeßbevollmächtigten eingelegten Klage als unzulässig im Revisionsverfahren aufzuheben ist, wenn das Prozeßurteil des FG auf dem Mangel des Nachweises der Vollmacht beruht, die Vollmacht aber im Revisionsverfahren nachgereicht wird.

  • BFH, 01.04.1971 - IV R 208/69

    Nichtvorlage einer Prozeßvollmacht - Abweisende Vorentscheidung -

    Die Entscheidung des FG, wonach der von einem (angeblichen) Bevollmächtigten erhobene gerichtliche Rechtsbehelf unzulässig ist, wenn eine schriftliche Vollmacht nicht vorgelegt wird (§ 62 Abs. 3 FGO), entspricht der inzwischen ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. die Entscheidungen V R 46/66 vom 10. November 1966, BFH 87, 1, BStBl III 1967, 5; V R 62/67, 107/67, V B 23/67, 36/67 vom 28. September 1967, BFH 90, 280, BStBl II 1968, 63; III B 85/67 vom 19. April 1968, BFH 92, 173, BStBl II 1968, 473; III R 123/68 vom 2. Mai 1969, BFH 95, 430, BStBl II 1969, 438).
  • BFH, 16.12.1969 - II R 55/66

    Entscheidung des Großen Senats - Beklagtes FA - Übergeordnete OFD - Empfänger

    Im Schrifttum zur FGO herrscht insoweit ebenfalls kein Streit (Becker-Riewald-Koch, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, Bd. III, § 62 FGO Anm. 1; Görg-Müller, Finanzgerichtsordnung , Rdnr. 312 f.; Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 62 FGO Rdnrn. 2, 8 bis 12; v. Wallis-List, a.a.O., § 62 FGO Rdnrn. 3, 15; Ziemer-Birkholz, Finanzgerichtsordnung , § 62 FGO Rdnrn. 16, 18, 32; Ziemer-Haarmann, Einspruch, Beschwerde und Klage in Steuersachen, Rdnr. 2139 ff.); in Übereinstimmung mit dieser Ansicht hat der BFH die §§ 88 Abs. 2, 89 ZPO auch im Bereich der FGO für anwendbar gehalten (Urteile des BFH V R 62, 107/67, V B 23, 36/67 vom 28. September 1967, BFH 90, 280, BStBl 1968 II S. 63, und Beschluß III R 123/68 vom 2. Mai 1969, BFH 95, 430, BStBl 1969 II S. 438).
  • BFH, 26.08.1987 - I R 135/84

    Wirksamkeit der Klageerhebung - Prozeßvollmacht - Genehmigende Wirkung -

    Das angefochtene Urteil weiche von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Januar 1980 VI R 11/79 (BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229) und vom 28. September 1967 V R 62, 107/67, V B 23, 36/67 (BFHE 90, 280, BStBl II 1968, 63) ab.
  • BFH, 14.07.1971 - I R 60/71

    Klageschrift - Unterzeichnung vom Steuerbevollmächtigten - Nachreichen der

    Die Vollmacht der Steuerpflichtigen für B., die im Termin vom 22. Januar 1971 vorgelegt wurde und in der ohne Bedenken auch eine Genehmigung der bisherigen Prozeßhandlungen des Steuerbevollmächtigten B. erblickt werden darf, wirkt auf den Zeitpunkt der Einreichung der Klageschrift vom 7. August 1970 zurück (§ 62 Abs. 3 FGO, § 89 Abs. 2 ZPO, § 155 FGO; BFH-Beschluß V R 46/66 vom 10. November 1966, BFH 87, 1, BStBl III 1967, 5; BFH-Urteil V R 62, 107/67, V B 23, 36/67 vom 28. September 1967, BFH 90, 280, BStBl II 1968, 63; Beschluß des BGH IV ZR 127/53 vom 26. November 1953, Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 97 ZPO, Nr. 4).
  • BFH, 11.09.1970 - VI B 66/70

    Fehlen der Prozeßvollmacht - Klage - Abweisung durch Prozeßurteil - Vollmacht im

  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 143/75
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   BFH, 28.09.1967 - V B 23/67, V R 62/67, V R 107/67, V B 36/67   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Prozeßvollmacht - Prozeßverschleppungsabsicht - Grobes Verschulden - Revision - Verfahrenskosten

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 910
  • BStBl II 1968, 63
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.11.1966 - V R 46/66

    Zulässigkeit einer Revision ohne Vorlegen einer Vollmacht

    Auszug aus BFH, 28.09.1967 - V B 23/67
    Hat das FG die durch einen Bevollmächtigten eingelegte Klage als unzulässig verworfen, weil die Prozeßvollmacht nicht nachgewiesen wurde (vgl. BFH-Beschluß V R 46/66 vom 10. November 1966, BFH 87, 1, BStBl III 1967, 5) so ist -- abgesehen von den Fällen der Prozeßverschleppungsabsicht und des groben Verschuldens -- auf die Revision des Stpfl. das Prozeßurteil aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen, wenn der Stpfl. im Revisionsverfahren die Klage genehmigt oder wenn die Vollmacht des Vertreters für das Verfahren vor dem FG nachgewiesen wird.

    Das FG verwarf unter Bezugnahme auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 10. November 1966 V R 46/66 (BFH 87, 1, BStBl III 1967, 5) in zwei Urteilen vom gleichen Tage die Klagen gegen die Umsatzsteuerbescheide für 1963 und 1964 sowie gegen die Bescheide über die Gewerbesteuermeßbeträge 1962, 1963 und 1964 als unzulässig.

    Er macht geltend, das FG habe die Bedeutung der Entscheidung des BFH V R 46/66, a. a. O., verkannt und rügt die Verletzung der richterlichen Aufklärungsund Unterweisungspflicht.

    Das FG hat zwar zutreffend in Anlehnung an die Entscheidung des erkennenden Senats V R 46/66, a. a. O., ausgeführt, daß eine Anfechtungsklage als unzulässig verworfen werden muß, wenn der als Bevollmächtigter Auftretende, der die Klage unterzeichnet hat, trotz Fristsetzung die Vollmacht bis zum Erlaß des die Instanz beendigenden Urteils nicht nachbringt.

  • BVerwG, 04.06.1962 - IV C 38.62

    Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich - Ausführung der

    Auszug aus BFH, 28.09.1967 - V B 23/67
    Diese Vollmacht oder Genehmigung ist nach der mit der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 14, 209/212) übereinstimmenden Auffassung des Senats vom Gericht auch dann zu beachten, wenn sie -- wie hier -- erst nach Verwerfung der Klage als unzulässig in der Rechtsmittelinstanz nachgewiesen wird.
  • BAG, 18.12.1964 - 5 AZR 109/64

    Vollmachtloser Vertreter - Einstweilige Zulassung - Prozeßführung - Hinausweisung

    Auszug aus BFH, 28.09.1967 - V B 23/67
    Der abweichenden Auffassung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 18. Dezember 1964 5 AZR 109/64 (NJW 1965, 1041) kann der Senat nicht beitreten.
  • RG, 05.06.1923 - II 475/22

    Kostenentscheidung; Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 28.09.1967 - V B 23/67
    Der Senat beurteilt dieses Rechtsmittel in Anlehnung an die Entscheidung des Reichsgerichts II 475/22 vom 5. Juni 1923 (Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 107 S 56/58) als Beschwerde nach §§ 128 ff. FGO, da die Kostenentscheidung, die sich gegen einen am Hauptsacheverfahren nicht Beteiligten richtet, Beschlußcharakter hat.
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